Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelbeherbergungsvertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle gegenüber dem Gast erbrachten Leistungen
und Lieferungen des Hotels.

2. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit, der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels,
wobei § 540 Abs. 1 S.2 BGB Abgeändert wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung des Abschlussvertreters, Verjährung

1. Der Vertrag kommt in der Regel durch schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels zustande.
Dem Hotel steht es frei in besonderen Fällen, gescheiterter Übermittlungsversuche der
schriftlichen Erklärungen der Vertragsparteien, bei kurzfristigen Zimmerbuchungen oder
persönlichen Anfragen im Hotel die Annahme der dann als Antrag des Gastes zu wertenden
Reservierungsanfrage mündlich zu erklären.

2. Die Vertragsparteien sind das Hotel und der Gast.

3. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast
als Gesamtschuldner, für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sowie für
entstandene Schäden.

4. Soweit das Hotel im Rahmen des Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt oder mit dem
Gast Verträge, über die Lieferung neu hergestellter Sachen abschließt, verjähren eventuelle
Ansprüche wegen Mängeln, mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Für alle übrigen Ansprüche des Gastes beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.
Vorstehendes gilt nicht im Falle einer Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Fälligkeit, Abrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die dem Gast vereinbarten Leistungen
(Anzahl der gebuchten Zimmer und sonstige Leistungen) zu erbringen.
Der Gast erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten.
Hiervon abweichende schriftliche Übereinkünfte bleiben vorbehalten. Sollten bestimmte
vereinbarte Zimmer oder Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet sich um
gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist zu bemühen.
Das Hotel ist ohne Setzung einer Nachfrist von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
Gast nicht bis spätestens 18:00 Uhr zum vereinbarten Anreisetermin erscheint.
Wenn der Gast es nicht schafft bis zum vereinbarten Anreisetermin zu erscheinen, können
abweichende Anreisezeiten vereinbart werden. Ein recht hierauf hat der Gast jedoch nicht.

2. Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmer und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen, diese sind in gesonderten Preislisten und im Übernachtungsangebot aufgeführt
Zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die angegebenen Preise schließen die jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuern ein.
Eine erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss durch den Gesetzgeber geht bzw.
erfolgt zu Lasten des Gastes.

4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und
erhöht das Hotel die in den Preislisten angegebenen Preise der angebotenen Leistungen, so
kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis anpassen, höchstens jedoch um 5% – anheben.
Das Hotel ist verpflichtet dem Gast oder dem verantwortlich zeichnenden Dritten unverzüglich die
Preiserhöhung schriftlich mitzuteilen.

5. Das Entgelt wird mit Rechnungslegung durch das Hotel, am Anreisetag in bar fällig.
Abweichende Regelungen können mit dem Hotel vereinbart werden, ein Recht hierauf besteht
jedoch nicht.
Nach Ablauf der genannten Frist, kommt der Gast ohne vorherige Mahnung in Verzug.
Die Höhe des Verzug Schadens bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Soweit eine Gruppenbuchung vorliegt, eine Reservierung wird ab einer Anzahl von 6 Personen als
solche vom Hotel bezeichnet, kann das Hotel von den für die Gruppenbuchung verantwortlich
zeichnenden Gästen und/oder Dritten gesamtschuldnerisch eine Anzahl von
maximal 80% des vereinbarten Preises verlangen. Im Falle einer unten, in der Klausel IV.,
dargestellten rechtzeitigen Stornierung der Zimmer, erstattet das Hotel eine etwaig bereits
vom Gast und / oder einem Dritten erbrachte Anzahlung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr
unverzüglich.

7. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur
Verfügung, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart worden.
Soweit der Gast das Zimmer am Abreisetag nicht rechtzeitig räumt, hat er bis 18:00 Uhr 50% des
vollen Logispreises zu zahlen, ab 18:00 Uhr 100% der Logiskosten.
Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel ein geringer oder gar kein Schaden
entstanden ist.

8. Für durch den Gast, verursachte Schäden, oder Verlust haftet dieser selbst.
Bei Gruppenbuchungen, haftet der verantwortlich zeichnende Dritte (Organisator / Buchende)
gesamtschuldnerisch mit allen Gruppenteilnehmern, unabhängig ob er den Schaden selbst
Verursacht hat oder nicht.

IV. Rücktritt des Gastes (Stornierung)

Reservierungen können bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin kostenfrei um- oder abbestellt werden.
Danach muss der Gast bei nicht in Anspruchnahme der reservierten Zimmer 80% der Logiskosten tragen.
Diese Stornierungsvereinbarung gilt nicht im Falle einer Gruppenbuchung (siehe oben in der Klausel III.Nr.6).
Eine solche kann nur bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei storniert werden.
Danach werden bis zwei Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin 50% der Logiskosten vom Hotel in Rechnung gestellt.
Im Falle einer kurzfristigen Stornierung, ab zwei Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin werden 80% der Logiskosten vom Hotel in Rechnung gestellt.
Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit noch anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur Anderweitigen Vergabe, haben der Gast und / oder der verantwortlich zeichnende Dritte für die Dauer des Vertrages, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung, den errechneten Betrag zu zahlen, es sei denn er weist nach, dass dem Hotel ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Vertragsänderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes und / oder verantwortlich zeichnenden Dritten vereinbart
wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
soweit der Gast und / oder verantwortlich zeichnende Dritte auf Rückfrage des Hotels diesem
gegenüber nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß der Klausel III.Nr.6 verlangte Anzahlung auch nach einer
vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, wenn insbesondere:

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen,

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden,

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist,

– ein Verstoß gegen die oben genannte Klausel I:Nr.3 vorliegt.
– Der Gast andere Gäste in Ihrer Ruhe stört, Einrichtungen mutwillig oder Fahrlässig beschädigt,
Gäste oder Mitarbeiter beleidigt

– Der Verzehr von Mitgebrachten Speisen und Getränken ist unerwünscht und kann zur Aufhebung
des Beherbergungsvertrages führen.

4. Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels, entsteht kein Anspruch des Gastes und / oder
der / dem verantwortlich zeichnenden Dritten auf Schadensersatz.

VI. Haftung des Gastes, Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen des Hotels wegen des
Verlustes des Hotelzimmerschlüssels

1. Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für die von ihm verursachten Schäden.
Selbst verursachte Schäden an Zimmern, den Einrichtungsgegenständen und den sonstigen
Räumlichkeiten des Hotels, müssen vom Gast unverzüglich gegenüber dem Hotel angezeigt
werden. Auch sonst festgestellte Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind ebenfalls dem
Hotel unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

2. Für den Verlust oder die Beschädigung des an den Gast ausgehängten Schlüssel werden diesem
die daraus resultierenden Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist.

3. Für durch den Gast, verursachte Schäden, oder Verlust haftet dieser selbst.
Bei Gruppenbuchungen, haftet der verantwortlich zeichnende Dritte (Organisator / Buchende)
gesamtschuldnerisch mit allen Gruppenteilnehmern, unabhängig ob er / sie den Schaden selbst
Verursacht hat / haben oder nicht.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die von seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten
Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftungshöchstgrenze beträgt höchstens aber 3.500,00 € sowie für Geld und
Wertgegenstände bis 800,00 €.
Ein Hotelsafe steht dem Gast nicht zur Verfügung. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der
Gast nicht unverzüglich, nach erlangen der Kenntnis von dem Verlust, der Zerstörung oder der
Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).

VIII. Sonstiges

1. Wir führen keine Weckaufträge aus!
2. Das Hotel übernimmt keine Zustellung, Aufbewahrung oder Nachsendung! In Ausnahmefällen ohne Haftung und Gewährleistung!

IX. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wendefurth.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels, sofern der
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs.1 ZBO erfüllt.

3. Es gilt deutsches Recht.

Salvatorische Klausel

– Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.01.2019